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Lücke in der Gendiagnostik – 2010

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DGPFG-Stellungnahme
Lücke in der Gendiagnostik
04.05.2010

Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) fordert psychosomatische Beratungskompetenz für Frauenärztinnen und -ärzte, die Schwangere über pränataldiagnostische Untersuchungen aufklären.

Berlin, 4. Mai 2010

Seit dem 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz in Kraft. Es hat unter anderem das Ziel, dass jede Schwangere vor einer pränataldiagnostischen Untersuchung umfassend aufgeklärt wird. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Patientin klar ist, nach welchen gesundheitlichen Auffälligkeiten beim Fetus gesucht wird. Keine Frau soll unerwartet mit negativen Informationen über ihr Ungeborenes konfrontiert werden. Denn der Wunsch, „doch nur wissen zu wollen, ob alles in Ordnung ist“, hat in der Vergangenheit viele Frauen und Paare unvorbereitet vor schwerwiegende Entscheidungen über den Fortgang der Schwangerschaft gestellt.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde eine Gendiagnostik-Kommission eingerichtet, um unklare Einzelheiten zu regeln. Einige Beispiele: die Abgrenzung zum „normalen“ Ultraschall, die ausführliche ärztliche Dokumentationspflicht sowie die inhaltliche Definition der Aufklärung und genetische Beratung.

Auch Einzelheiten der aufklärenden Beratung müssen noch definiert werden. Hier weist die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) auf eine problematische Situation hin: „Bei der Aufklärung und Beratung im Rahmen der Pränataldiagnostik geht es nicht nur um Informationen, sondern den Frauen muss klargemacht werden, dass ihre Entscheidung dafür oder dagegen einen ethisch schwierigen Konflikt auslösen kann“, sagt Dr. Claudia Schumann, Frauenärztin aus Northeim und Mitglied im Vorstand der DGPFG. Natürlich habe jede Frau das Recht, sich über Gesundheit und Entwicklung des ungeborenen Kindes zu informieren. „Aber es kann Konsequenzen haben, weitere Informationen über das Kind zu erhalten“, so die Fachärztin. Falls das Ungeborene nicht normal entwickelt sei und sich die Frau den Belastungen nicht gewachsen fühle, stünde im Hintergrund neben eher seltenen Therapieoptionen immer auch die Option zu einem Schwangerschaftsabbruch. Schwierig werde auch eine Entscheidung, wenn das Ergebnis Unsicherheiten enthalte.

„Gerade die Aufklärung im Rahmen des sogenannten ETS (Ersttrimester-Screening) im dritten Monat stellt die Weichen für den Umgang der werdenden Mutter mit Pränataldiagnostik“, berichtet Schumann. „Diese Beratung ist überwiegend Sache der betreuenden Frauenärzte, denn die Schwangeren nehmen erfahrungsgemäß nur im Ausnahmefall eine externe psychosoziale Beratung in Anspruch.“ Das verlange von der Frauenärztin oder dem Frauenarzt, empathisch zu sein, auf der rationalen und emotionalen Ebene kommunizieren zu können und die eigenen ethischen Werte zu hinterfragen. „Diese Aspekte müssen von der Gendiagnostik-Kommission berücksichtigt werden“, fordert deshalb die DGPFG.

Die Gesellschaft bedauert, dass der Kommission bisher keine Experten aus der Psychotherapie, Psychosomatik oder der psychosomatischen Frauenheilkunde angehören. Um diese Lücke zu schließen, bietet die DGPFG ihr Fachwissen an und ist gerne bereit, entsprechende Fachleute zu benennen.

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

 

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